Die elektronische Datenverarbeitung ist für moderne Geschäftsprozesse unentbehrlich.
Hierbei ist der sichere und sensible Umgang mit personenbezogenen Daten nicht selbstverständlich.
Wer Datensicherheit in seinem Unternehmen nicht organisiert, überlässt diese dem Zufall
und riskiert hohe Strafen. Dabei gibt es neben technischen Aspekten auch juristische Aspekte,
die für einen gesetzeskonformen Umgang mit Daten eingehalten werden müssen.
Am 25. Mai 2018 ist die überarbeitete Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Hieraus
ergeben sich für Unternehmen im Bereich der Datenspeicherung und -bearbeitung neue gesetzliche
Verpflichtungen.
Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir Ihr kompetenter Partner in Datenschutzangelegenheiten.
Mit unserem Datenschutz Know-How können Sie sich sicher sein, dass die Datenverarbeitung in Ihrem
Unternehmen gesetzeskonform und nach Stand der Technik erfolgt.
Sie haben Interesse an unseren Datenschutz-Dienstleistungen? Gerne lassen wir Ihnen unser unverbindliches Angebot zukommen. Füllen Sie hierfür einfach das nachfolgende Formular aus, und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Unsere Datenschutz-Beratungshotline berät Sie gerne!
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