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Prüfung von Qualitätselement-Schäden


Qualitätselement-Schaden

Die Qualitätsregulierung der Bundesnetzagentur soll Netzbetreibern finanzielle Anreize zur Optimierung ihrer Versorgungsqualität bieten. Für diesen Bestandteil der Anreizregulierung werden u.a. Netzzuverlässigkeit und Versorgungssicherheit betrachtet.

Am 08.05.2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Netzbetreiber aus § 823 Abs. 1 BGB Ersatz des Gewinns verlangen kann, der ihm entgeht, wenn eine durch Verschulden eines Dritten verursachte Versorgungsunterbrechung zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements (Q-Element) und – in der Folge – zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt (»Qualitätselement-Schaden«).

Durch das aktuelle BGH-Urteil wird insbesondere die Haftung von Tiefbauunternehmen weiter verschärft. Für Versicherer dieser Branche bedeutet das ein erhöhtes Kostenrisiko.

Derzeit prüfen und stellen Netzbetreiber derartige Ansprüche für Vermögensschäden rückwirkend für bereits eingetretene Schadenfälle innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Teilweise hohe Forderungen sind die Folge!



Wir prüfen Ihren Qualitätselement-Schaden kompetent und zuverlässig!

Nicht jede durch Dritte verursachte Versorgungsunterbrechung berechtigt zu Ansprüchen für aus dem Q-Element begründete Vermögensschäden, und nicht jeder gestellte Anspruch basiert auf einer korrekten Berechnung!

Wir kennen die komplexen, in der Qualitätsregulierung der Bundesnetzagentur formuliertem, technischen Voraussetzungen zur Bewertung des Qualitätselements und können so für Ihren Schadenfall gezielt prüfen, ob aus dem Q-Element formulierte Ansprüche gerechtfertigt sind und die Höhe entsprechender Forderungen nach den hierfür von der Bundesnetzagentur festgelegten Methodik berechnen.

Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und profitieren Sie von der Erfahrung unseres qualifizierten Ingenieurteams.



Lassen Sie Ihren Qualitätselement-Schaden von uns prüfen!


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